Wichtige Dokumente übersetzen und beglaubigen

Als allgemein ermächtigte Übersetzerin für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein für die englische und die französische Sprache übersetze ich für Sie Dokumente in den Sprachrichtungen Englisch-Deutsch, Deutsch-Englisch, Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch. Meine Übersetzungen kann ich auch bestätigen, was umgangssprachlich unter dem Begriff „beglaubigen“ bekannt ist.

Durch die Beglaubigung wird bestätigt, dass die Übersetzung korrekt und vollständig entsprechend dem vorgelegten Dokument (Original / Kopie) angefertigt wurde.

Dokumente, die oft übersetzt und bestätigt werden, sind zum Beispiel amtliche Urkunden oder Verträge:

  • Zeugnisse, Zertifikate, Diplome
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden
  • Vaterschaftsanerkennungen